AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisebüro Anne Schwarz
Sehr geehrter Kunde,
nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros Anne Schwarz (nachstehend „RAS“ abgekürzt). Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend „Gast“ genannt) und uns enthalten.
I. Leistungen des Reisebüros Anne Schwarz
RAS erbringt Leistungen der Vermittlung von touristischen Angeboten von Leistungsträgern (hierzu unter Abschnitt II), Leistungen des Verkaufes von Fahrscheinen, Veranstaltungstickets, Eintrittskarten etc.(hierzu unter Abschnitt III), Leistungen der Vermittlung touristischer Informationen (hierzu unter Abschnitt IV) sowie Leistungen als Veranstalter von Pauschalreisen (hierzu unter Abschnitt V).
II. Vermittlung touristischer Angebote von Leistungsträgern
1. Vertragsparteien
Der Vertrag über das touristische Angebot des Leistungsträgers (Hotel, Veranstalter usw.) kommt zwischen dem Gast und diesem zustande. RAS tritt lediglich als Vermittler auf und wird hierbei im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers tätig. Dies gilt auch bei der Vermittlung mehrerer touristischer Angebote eines oder mehrerer Leistungsträger, die der Gast über RAS in selbst ständiger Kombination in Anspruch nimmt und auch, soweit RAS das Inkasso für den oder die Leistungsträger durchführt. Die gegenseitigen Vertragspflichten hinsichtlich des touristischen Angebots ergeben sich ausschließlich aus dem Vertrag zwischen dem Leistungsträger und dem jeweiligen Gast. Soweit RAS eine Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt, bleiben solche Änderungen der Leistung vorbehalten, die der Beschreibung inhaltlich im Wesentlichen entsprechen oder gleichwertig sind.
2. Abschluss des Vertrages
Jede Bestellung und Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder über elektronische Medien erfolgen. Der Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass RAS dem Gast die Leistung und den Preis auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Die Annahme durch den Gast kann auch durch Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast auch für alle weiteren in der Anmeldung genannten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
3. Reservierungen
3.1 unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit RAS als Vertreter des Leistungsträgers möglich. Ist eine solche
Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer II.2 grundsätzlich zu einem für den Leistungsträger und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
3.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der RAS Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll.
Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht von RAS. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziffer II.2. entsprechend.
4. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist RAS berechtigt, eine Anzahlung auf die vereinbarte Vergütung zu erheben, die auf den endgültigen Preis angerechnet wird. Die Restzahlung wird nach Vereinbarung im Einzelfall fällig, spätestens jedoch 30 Tage vor Leistungsbeginn. Bei Zahlungsverzug kann RAS Ersatz für die entstandenen Aufwendungen fordern. Bei Verbindlichkeiten, Auslagen und sonstigen Aufwendungen, die RAS zur Erfüllung des Vermittlungsauftrages eingehen muss, kann sie unverzüglich den Zahlungsausgleich durch den Gast einfordern.
5. Preise/Leistungen
5.1 Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise, soweit nicht anders angegeben.
5.2 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.
5.3 Soweit zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbeginn mehr als 4 Monate liegen, behalten sich der Leistungserbringer und RAS vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen in dem Umfang zu ändern, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderungen rechtfertigen. Im Falle einer Erhöhung des Preises wird der Gast unverzüglich informiert. Preiserhöhungen nach Beginn der Leistungen sind nicht zulässig.
5.4 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von RAS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
6. Rücktritt und Leistungsänderung durch den Gast
Vor Beginn der Leistung kann der Gast jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem er bei RAS eingeht. Die Beweispflicht liegt beim Gast. Der Gast erhält eine Stornierungsbestätigung. Auf Wunsch des Gastes nimmt RAS vor Beginn der im Folgenden genannten Fristen eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden 30,00 € pro Person erhoben. Spätere Änderungen sowie Änderungen über den Geltungsbereich der der Buchung zugrunde liegenden Reiseleistungen hinaus können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den im Folgenden genannten Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
6.1. Für den Rücktritt (außer in den nachfolgend unter Ziffer 6.2, 6.3, 6.4 speziell geregelten Fällen) gelten folgende Pauschalen:
Bis 30 Tage vor Anreise 30% des Leistungspreises, mind. 30,00 €
ab 29.- 17. Tag vor Anreise 50% des Leistungspreises, mind. 30,00 €
ab 16. Tag vor Anreise 70% des Leistungspreises, mind. 30,00 €
ab 8 – 4 Tage vor Anreise 90% des Leistungspreises, mind. 30,00 €
ab 3 Tage vor Anreise bis einschließl. Leistungsbeginn bzw.
bei Nichtanreise 100%, des Leistungspreises mind. 30,00 €.
Nach Anreise keine Leistungsstornierung möglich.
Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die bezeichnete Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und nachzuweisen.
6.2. Rücktritt von Übernachtungsbuchungen:
6.2.1. Beim Rücktritt und Änderung von Übernachtungsbuchungen ist RAS berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Leistungsträger und Person, zu erheben.
6.2.2 Für den Rücktritt von Übernachtungsbuchungen für Gruppen gelten entsprechende Bedingungen nach Vereinbarung.
6.2.3 Verspätete Anreise
Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über eine verspätete Anreise zu informieren. In jedem Fall ist ein Beherbergungsbetrieb berechtigt, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
6.3. Rücktritt von Gästeführer- und Busleistungen
6.3.1 Für den Rücktritt von Gästeführer- und Busleistungen gelten die Bedingungen unter Ziffer II.6.1.
6.3.2 Gästeführer warten bis zu einer Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt. Anschließend gilt die Tour als storniert mit einem Stornierungsbetrag in Höhe von 100 %.
6.3.3 Bei Gästeführerleistungen kann der Gästeführer bei Überschreitung der angemeldeten Gruppengröße einen Zuschlag von 25,00 € / Std. verlangen. Bei einverständlicher Verlängerung der Führung über die gebuchte Gästeführerleistung hinaus, wird nach Absprache jede weitere Stunde in Rechnung gestellt.
6.4 Rücktritt und Reduzierung bei Schiffsfahrten
Für den Rücktritt von Schiffsfahrten bei Linienfahrten, Sonderfahrten, und Charterfahrten gelten gesonderte Bedingungen nach vertraglicher Vereinbarung.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
8. Rücktritt und Kündigung durch RAS
RAS kann wie folgt den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise oder nach Antritt der Reise, wenn der Gast die
Durchführung des Auftrages, ungeachtet einer Abmahnung von RAS, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt RAS, so behält RAS den Anspruch auf den Reisepreis.
b) RAS kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten , wenn wichtige Gründe eine
ordnungsgemäße Durchführung der Reise nicht ermöglichen und bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für den entsprechenden Vertrag auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist RAS verpflichtet, den Gast sofort nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Leistung hiervon in Kenntnis zu setzen.
9. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl RAS als auch der Gast den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann RAS für die bereits erbrachten oder die bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessener Entschädigung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises verlangen.
10. Haftung
RAS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. RAS ist verpflichtet, ihre Vermittlungsleistung so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben. Insbesondere haftet RAS für:
a) Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen;
b) Beschreibung der Leistungen;
c) Bearbeitung des Vermittlungsauftrages;
d) Bestätigung der vertraglichen Leistungen.
11. Haftungsbeschränkungen
11.1 RAS haftet nicht für Leistungsstörungen im Rechtsverhältnis des Gastes zum Leistungsträger, da RAS insoweit lediglich als Vermittler auftritt. Es besteht insbesondere keine Haftung von RAS für den Ausfall oder die Änderung von Veranstaltungen, Überbuchung von Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen, fehlende Zugänglichkeit von Ausstellungen oder ähnlichen Leistungsstörungen seitens des Leistungsträgers, sofern die jeweilige Leistungsstörung nicht gleichzeitig eine Pflichtverletzung des Vermittlungsauftrages von RAS darstellt. RAS haftet nicht für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen etc.).
Die vertragliche Haftung von RAS ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit im Einzelfall eine Haftung als Erfüllungsgehilfe eines Leistungsträgers nach den gesetzlichen Vorschriften in Betracht kommt.
Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
11.2 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten hat der Gast selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. RAS empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. Jeder Gast ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen des Leistungsträgers müssen unverzüglich nachweisbar vor Ort angezeigt werden, um eine Mängelbeseitigung vor Ort zu ermöglichen und spätestens innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei RAS geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Der Tag des Reiseendes wird bei der Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet
III. Verkauf von Fahrscheinen, Veranstaltungstickets, Eintrittskarten usw.
1. Vertragsparteien
Der Verkauf von Fahrscheinen, Veranstaltungstickets, Eintrittskarten für Oper, Theater, Konzerte, Kirchen usw. erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von RAS. Zwischen RAS und dem Gast kommt ein einfacher Kaufvertrag zustande. RAS tritt insoweit lediglich als Vermittler im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers auf. Im Übrigen gelten die unter II. getroffenen Regelungen entsprechend.
2. Bezahlung
Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt unmittelbar nach Bestellung. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang kann RAS formlos vom Vertrag zurücktreten; in diesem Fall besteht kein Rechtsanspruch auf den bestellten Artikel und RAS erstattet den bezahlten Betrag zurück.
3. Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühr
Der Abgabepreis der Karten beinhaltet den Einkaufspreis, sowie Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren.
4. Versand
Der Versand erfolgt versichert per Post oder Zustelldienst. Die Gebühren hierfür betragen bis 50 Gramm 5,00 Euro und über 50 Gramm 8,00 Euro und werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich dem vereinbarten Ticketpreis. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann der Versand auch kostenfrei auf Risiko des Kunden erfolgen. Bei langfristigen Bestellungen erfolgt der Kartenversand frühestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn.
5. Rücktritt durch den Gast
Bei vermittelten Verträgen über Eintrittskarten für Oper, Musicals, Theater, Kirche, Konzerte etc. sind ein Rücktritt bzw. eine Rücknahme der Karte und eine Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen. RAS haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der Tickets.
Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die bezeichnete Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und nachzuweisen.
6. Haftungsbeschränkung
Im Falle von Leistungsstörungen gelten die Regelungen unter Ziffer II. 11, 12 entsprechend.
IV. Vermittlung touristischer Informationen
RAS übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen für Leistungen, die nicht Bestandteil des Vertrages sind. Jegliche Haftung für unrichtige oder unvollständige Informationen Dritter ist ausgeschlossen.
V. Pauschalreisen
1. Vertragsparteien
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Gast und RAS im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der § 651 a – m BGB zustande kommenden Reisevertrages.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Mit der Buchungserklärung/Anmeldung der Reise, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder über elektronische Medien erfolgt, bietet der Gast RAS den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für RAS verbindlich, wenn dieser dem Gast die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt. Die Buchung erfolgt auch für alle weiteren in der Anmeldung genannten Mitreisenden. Der Vertrag bedarf keiner bestimmten Form.
2.2 Weicht die Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Gast dieses geänderte Angebot durch Erklärung, An- oder Restzahlung annimmt.
3. Leistungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von RAS ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung und aus mit dem Gast schriftlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen. Vor Vertragsschluss kann RAS eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Gast vor Buchung informiert wird. Änderungen der Reiseleistung, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind insoweit zulässig, als diese nicht wesentlich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Leistungsänderungen werden dem Reisenden schriftlich mitgeteilt. Dieser hat eventuelle Einwände unverzüglich bei RAS schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine unverzügliche Bedenkenanzeige, können später auch keine Gewährleistungsrechte wegen der betreffenden Leistungsänderung geltend gemacht werden.
3.2 Leistungsträger (z. B. Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Beförderungsunternehmen für Schiff, Bus und Fahrbetrieben) sind von RAS nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über das Angebot oder Buchungsbestätigung von RAS hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.3 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von RAS herausgegeben werden, sind für den Gast unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen von RAS gemacht wurden.
4. Bezahlung
4.1 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 30% des Reisepreises. Die Restzahlung ist, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung zahlungsfällig.Der Reisende erhält mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung einen Sicherungsschein gem. § 651 k BGB. Die erforderlichen Reiseunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang zugesandt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises hat der Gast kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
4.2 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus den AGB (Siehe 5.Rücktritt durch den Gast). Die Gebühren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung werden sofort fällig.
Dem Reisenden wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen
5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung
5.1 Der Gast kann vor Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt gilt mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung bei RAS als erklärt. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, so steht RAS eine angemessene Entschädigung zu. Die Höhe dieser Entschädigung bestimmt sich nach dem Preis der vereinbarten Leistungen unter Abzug des Wertes der von RAS ersparten Aufwendungen sowie dessen, was RAS durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt oder erspart. RAS kann unbeschadet der Möglichkeit einer konkreten Berechnung eine von der Zeit des Rücktritts vor Reisebeginn abhängige pauschale Entschädigung an Stelle des Reisepreises wie folgt geltend machen:
Bis 30 Tage vor Anreise 30% des Leistungspreises, mind. 30,00 € pro Person
ab 29.- 17. Tag vor Anreise 50% des Leistungspreises, mind. 30,00 € pro Person
ab 16. Tag vor Anreise 70% des Leistungspreises, mind. 30,00 € pro Person
ab 8 – 4 Tage vor Anreise 90% des Leistungspreises, mind. 30,00 € pro Person
ab 3 Tage vor Anreise bis einschließlich
Leistungsbeginn bzw. bei Nichtanreise 100% des Leistungspreises, mind. 30,00 € pro Person.
Nach Anreise keine Leistungsstornierung möglich.
Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die bezeichnete Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und nachzuweisen.
5.2 Bis zum Reisebeginn kann der Gast bei Zahlung einer Gebühr von 30,00 € pro Person verlangen, daß statt seiner ein Dritter in alle Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern kein Zahlungsverzug besteht. RAS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Gast selbst haftet auch im Falle eines Vertragseintritts in jedem Fall als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag.
5.3 Nicht erstattbar sind Eintrittskarten und Tickets (für Musicals, Theater, Veranstaltungen, Führungen usw.), sowie Versand- und Bearbeitungsgebühren.
5.4 Rücktritt und Reduzierung bei Schiffsfahrten
Für den Rücktritt von Schiffsfahrten bei Linienfahrten, Sonderfahrten, und Charterfahrten gelten gesonderte Bedingungen nach vertraglicher Vereinbarung.
5.5 Auf Wunsch des Gastes nimmt RAS bis 30 Tage vor Leistungsbeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden 30,00 € pro Person erhoben. Spätere Änderungen sowie Änderungen über den Geltungsbereich der der Buchung zugrunde liegenden Reiseausschreibung hinaus können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den genannten Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
6. Rücktritt und Kündigung durch RAS
6.1 RAS kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch RAS vom Gast nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Gast in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. RAS behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
6.2 RAS kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wichtige Gründe eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise nicht ermöglichen.
7. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweist RAS auf § 651j BGB.
Wird die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl RAS als auch der Gast den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann RAS für die bereits erbrachten oder die bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessener Entschädigung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises verlangen.
8. Gewährleistung
8.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast Abhilfe verlangen. RAS kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. RAS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2 Der Gast kann nach Rückkehr von der Reise nur dann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel vor Ort unverzüglich nachweisbar anzuzeigen, um eine Mängelbeseitigung vor Ort zu ermöglichen.
Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9. Haftungsbeschränkungen
9.1 Die vertragliche Haftung von RAS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit RAS für einen dem Gast entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines zurechenbaren Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung unter bestimmten Voraussetzungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
9.3 RAS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen etc.) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
VI. Reiseversicherungen
RAS empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und Ticketversicherung.
VII. Ausschluss der Abtretung
Das Recht des Gastes, ihm aus dem Reisevertrag zustehende Ansprüche an Dritte abzugeben, ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Gast nicht berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.
VIII. Verjährung
Ansprüche des Gastes verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Gast solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem RAS die Ansprüche schriftlich zurückweist.
IX. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
1. Der Gast ist für die jeweiligen Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen für seine Reise vor Reiseantritt selbst verantwortlich. RAS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Gast RAS mit der Besorgung beauftragt hat. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen hat der Gast mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
2. Der Gast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
3. Dem Gast obliegt die Pflicht sich selbstständig zu erkundigen, ob für seine Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und dass die jeweiligen Reisedokumente für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzen.
4. Zoll- und Devisenvorschriften werden unterschiedlich streng gehandhabt. Der Gast informiert sich selbst und befolgt die Vorschriften unbedingt.
X. Gerichtsstand/Allgemeines
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von RAS. Dies betrifft auch Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie Passiv-Prozesse,
3. Die auf der Website dargestellten Angebote von Touristikleistungen stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot seitens des RAS dar.
XI. Schriftform
Vereinbarungen der Parteien sowie Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
XII. Datenschutz
Der Gast ist damit einverstanden, dass RAS seine zur Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Daten erfasst und im Rahmen des zur Vertragserfüllung Erforderlichen elektronisch verarbeitet. RAS behält sich vor, den Gast zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote zu informieren, soweit nicht für RAS erkennbar ist, dass der Gast dies nicht wünscht. Wenn der Gast die Zusendung von Informationen nicht wünscht, so teilt er dies RAS mit.
Vermittler und Reiseveranstalter:
Reisebüro Anne Schwarz
Stand: Juni 2008